Bild
Kommentare
Tags
Anzeige
Andere Beiträge

28.12.2011

von Bertram

Versicherungen und Umzug

Wenn man umzieht, dann muss bei seinen Versicherungen einiges beachten.

Zieht man in ein Haus ein, dann muss man beachten, dass die Wohngebäudeversicherung vom Vorbesitzer automatisch übertragen wird an den Käufer. Der Käufer hat aber die Möglichkeit innerhalb von vier Wochen nach Kenntnisnahme der Versicherung, diese zu kündigen oder zu behalten, damit sie umgeschrieben werden kann nach der Umschreibung im Grundbuch. Versicherung Zieht man von seinem Haus aus, dann sollte man den Käufer über eine Wohngebäudeversicherung in Kenntnis setzen, da für die Prämie beide haftbar gemacht werden können. Bei der Hausratversicherung ist dies aber anders. Hier gilt die Regelung, dass der Versicherungsort einfach auf den neuen Versicherungsort umgeschrieben wird. Es muss nur geändert werden, welche neue Quadratmeterzahl die neue Wohnung besitzt und ob es sich um ein Einfamilienhaus oder ein Mehrfamilienhaus handelt. Hierbei können sich die Konditionen inkl. Prämien der Hausratversicherung ändern. Versicherungsschutz besteht dann ab Beginn des Umzuges für zwei Monate für beide Wohnungen, da eine gewisse Übergangszeit für den Umzug vorhanden ist. Natürlich kann es auch sein, dass bei der Versicherung nicht die Quadratmeterzahl der Wohnung hinterlegt ist, sondern eine Versicherungssumme. Diese Versicherungssumme muss dann dementsprechend an die neue Wohnung angepasst werden. Bei allen anderen Versicherungen sollte man seine neue Adresse durchgeben, damit die Post auch an die aktuelle Adresse versandt wird.

17:02 Uhr 23.2.2012

Armand sagt:
Das ist ein Ding mit eurem Blog - ein tolles nämlich

07:58 Uhr 23.2.2012

grzegorz sagt:
Schönes Design und Super Artikel! Was will man mehr von einer Website verlangen.

07:06 Uhr 24.1.2012

Dr. Dietrich sagt:
Ihr seid mein persönlicher Favorit, gucke immer mal gerne bei euch rein.